AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber gegen Rechnung Seminare / Schulungen / Workshops für Mitarbeiter des Auftraggebers oder Dritte in den Räumlichkeiten des Auftraggebers nach genau spezifizierten Angeboten des Auftragnehmers, die der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber bzw. eines Bevollmächtigten bedürfen, durchführen.

Hierfür stellt der Auftraggeber die Räumlichkeiten, die erforderliche Ausstattung und die erforderlichen Medien zur Verfügung. Diese haben in erforderlichem bzw. vereinbarten Zustand / Ausstattung am Seminartag 1 Stunde vor Seminarbeginn dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stehen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich durch den Auftraggeber bestätigte Seminare im Rahmen dieser Vereinbarung bzw. des evt. spezielleren Angebotes im Namen und für den Auftraggeber durchzuführen. Hierfür kann der Auftragnehmer im Falle einer Verhinderung auch qualifizierte Erfüllungsgehilfen einsetzen.

Die Seminargebühr durchgeführter Seminare wird mit Durchführung des Seminars, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung fällig, Eine aktuell gültige Umsatzsteuerbefreiung hat dem Auftragnehmer spätestens 3 Werktage vor dem Seminartermin vorzuliegen.

Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort ist naturgemäß der Seminarort laut bestätigtem Angebot. Der Gerichtsstand ist für beide Seiten Worms.
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